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VG Frankfurt/Main, 01.11.2006 - 3 E 3330/05.A(2) |
Zitiervorschläge
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01. November 2006 - 3 E 3330/05.A(2) (https://dejure.org/2006,46712)
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Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 60 Abs. 7
Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, allgemeine Gefahr, extreme Gefahrenlage, Paschtunen, Frauen, Flüchtlingsfrauen, alleinstehende Frauen, Sicherheitslage, Versorgungslage, Kabul, Kandahar, Helmand, Urusgan, RANA-Programm, IOM, ...
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- BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 01.11.2006 - 3 E 3330/05
Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Ausländerin im Zielstaat durch ihre Abschiebung dorthin "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert sein würde" (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.07.2001, BVerwGE 114, 379 (382)). - BVerwG, 26.01.1999 - 9 B 617.98
Abschiebungsschutz bei extremer allgemeiner Gefahrenlage; verfassungskonforme …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 01.11.2006 - 3 E 3330/05
Dabei ist nicht erforderlich, dass die genannten Folgen sofort, gewissermaßen noch am Tage der Ankunft im Zielstaat, eintreten (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.01.1999, NVwZ 1999, 668).